Wie wird die Express-Entschädigung von EUflight berechnet?
Die Express-Entschädigung wird anhand der jeweilig vorgeschriebenen Anspruchssumme nach der EU-Verordnung 261/2004 berechnet. Hiervon werden immer 35% (zzgl. MwSt.) abgezogen.
Beispielrechnung für einen Kurzstreckenflugbis 1.500 km |
Anspruch nach EU-VO | 250,00 EUR |
abzgl. Service-Gebühr (35%) | -87,50 EUR |
zzgl. Mehrwertsteuer (19%) | -16,62 EUR |
= Express-Entschädigung | 145,88 EUR |
Nachfolgend die Übersicht sämtlicher Auszahlungsbeträge unserer Express-Entschädigung: