Erstattung von Nebenkosten

Begriffliche Abgrenzung

Zunächst einmal sind Nebenkosten nicht mit “Ausgleichszahlung” oder “Entschädigung” gleichzustellen. Während es sich bei diesen beiden Begriffen um eine Entschädigung des Aufwands und der verlorenen Zeit durch eine Flugunregelmäßigkeit (Annullierung/Verspätung)  handelt, geht es bei den Nebenkosten um Folgekosten, welche aus einer Flugunregelmäßigkeit resultieren. In der Regel sind es jegliche Kosten, für welche Du in Vorleistung gehen musst wie z.B. Speisen und Getränke sowie Hotel- und Taxikosten.

Wer für Nebenkosten aufkommt

Du stehst am Flughafen, Dein Flug wurde annulliert und auf den nächsten Tag verschoben. Die Fahrt zurück nach Hause lohnt sich nicht, da Du zu weit weg wohnst. Eine Hotelübernachtung ist Deine letzte Option. Doch auch dorthin fahren keine öffentlichen Verkehrsmittel. Mit leerem Magen gehst Du natürlich auch nicht ins Bett. Doch wer kommt für all diese Neben- oder Folgekosten auf?

Nach §280 Abs. 1 BGB ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Dir in besonderen Fällen Betreuungsleistungen anzubieten und bereitzustellen. Sollte sie diese Fluggastrechteverordnung und somit ihre Pflichten verletzen, kann es schon mal dazu kommen, dass Du selbst für Hotel-, Taxi, und weitere Ersatzbeförderungen in Vorleistung gehen musst. Diese Pflichtverletzung verpflichtet die Fluggesellschaft wiederum zum Schadenersatz. Diese Zahlung fällt nicht unter “weitergehende Schäden”, welche der Ausgleichszahlung angerechnet werden können.
Du erhältst diesen Schadenersatz somit in voller Höhe und obendrauf die Entschädigungszahlung.

Das Montrealer Übereinkommen

Auch im Montrealer Übereinkommen (kurz: MÜ) ist der Schadenersatz erwähnt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fluggesellschaft ein Verschulden treffen muss. Ist ein technischer Defekt ursächlich für Deine Flugunregelmäßigkeit, ist dies eindeutig der Fluggesellschaft zuzuordnen. Hier befindet sich die Fluggesellschaft in der Beweispflicht darzulegen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu verhindern. Da dies bei einem technischen Defekt nahezu unmöglich ist, hast Du hier sehr große Chancen auf Erstattung Deiner Nebenkosten.

Außergewöhnliche Umstände

Anders sieht es hingegen aus, wenn die Ursache eine Sperrung des Flugraumes oder ein Streik ist, da hier die Fluggesellschaft nichts hätte dagegen unternehmen können. Demnach ist sie von der Pflicht der Erstattung befreit. Nichtsdestotrotz solltest Du einen Versuch wagen.

Möchtest Du eine solche Nebenkosten-Erstattung beantragen, ist zunächst die Fluggesellschaft Dein Ansprechpartner. Welche Fluggesellschaft in der Buchungsbestätigung genannt ist, ist bei einem Codeshare-Flug irrelevant – verantwortlich ist weiterhin die ausführende Fluggesellschaft. Zwar ist es nicht immer einfach, eine Nebenkostenerstattung durchzusetzen, jedoch solltest Du hier nichts unversucht lassen – schon gar nicht, wenn die Folgeschäden hohe Kosten mit sich getragen haben.

Oftmals musst Du auch wirklich hartnäckig bleiben und immer wieder nachhaken, da die Fluggesellschaften sich bei der Bearbeitung enorm viel Zeit lassen.

Worauf Du achten solltest

Befindest Du dich mal in dieser Lage, dass Du nun selbstständig nach einer Unterkunft und Transfermöglichkeiten suchen musst, stelle unbedingt sicher, dass diese Kosten verhältnismäßig sein müssen:

Besteht also eine Option, mit dem Zug zu fahren, solltest Du nicht das Taxi nehmen, da sich hier die Fluggesellschaft möglicherweise querstellen wird. Auch solltest Du Dich nicht im Hotelrestaurant oder an der Hotelbar durch die ganze Karte fuchsen, sondern darauf achten, dass es immer in einem angemessenen und vertretbaren Verhältnis sein sollte.

Das Wichtigste dabei ist, dass Du jegliche Belege sammelst. Je mehr Belege Du vorlegen kannst, desto höher steigt Deine Chance auf Erstattung der Nebenkosten.

Übrigens: Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Fluggesellschaft Dir die Zahlung verweigert. Schlichtungsstellen (SÖP) und Verbraucherzentralen können Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche behilflich sein.

 

Mehr spannende Ratgeber-Themen:

Einfach Flugnummer &
Abflugdatum eingeben



oder ohne Flugnummer fortfahren.

Finanztip.de
Ausgezeichnet.org