Entschädigungshöhe nach EU-Verordnung

Die Höhe der Ausgleichszahlung bei einer Flugunregelmäßigkeit ist abhängig von der Flugdistanz und beträgt laut EU-Verordnung für Fluggastrechte für Kurzstrecken 250,00 EUR (bis 1.500 KM), für Mittelstrecken 400,00 EUR (1.500 bis 3.500 KM) und für Langstrecken 600,00 EUR (über 3.500 KM). Diese Entschädigung ist unabhängig vom gezahlten Ticketpreis.

Bei innergemeinschaftlichen Flügen ist die Entschädigungshöhe nach der EU-Verordnung auf maximal 400,00 EUR pro Fluggast festgeschrieben. Für einen innengemeinschaftlichen Langstreckenflug steht dir somit keine Ausgleichszahlung iHv. 600,00 EUR zu, sondern lediglich 400,00 EUR pro Fluggast. Dieser Zusatz ist unter Artikel 7 Abs. 1b der EU-Verordnung 261/2004 geregelt – zur Verordnung.

Beispiel
Die Kanarischen Inseln gehören zum völkerrechtlichen Territorium der EU. Die Entschädigungshöhe für einen Flug von Hamburg nach Teneriffa (Entfernung über 3.500km) würde somit 400,00 EUR pro Fluggast betragen.

Siehe hier, wie sich die Express-Entschädigung von EUflight auf Basis der Anspruchshöhen der EU-Verordnung zusammensetzt.

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