Flug gestrichen – wann könnte ein Anspruch bestehen?

Wurde Dein Flug gestrichen, ist eine Ersatzbeförderung notwendig, um an Dein geplantes Endziel zu gelangen.

Entscheidend ist dann, wann der Ersatzflug angekommen ist:

  • landet er mit einer Verspätung unter 2 Stunden, besteht leider kein Anspruch
  • landet er mit einer Verspätung von mehr als 2 Stunden, kannst Du eine Entschädigung beantragen
  • startest Du mit Deiner Ersatzbeförderung mehr als 1 Stunde früher, landest aber dafür auch früher als geplant, liegt grundsätzlich ein gekürzter Anspruch vor

Ausschlaggebend ist auch der Zeitpunkt, wann Du über die Annullierung Deines Fluges informiert wurdest. Erfolgte die Information mehr als 14 Tage vor Abflug, besteht leider kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Bei Flugstreichungen muss die Fluggesellschaft Dir zudem folgende Alternativen anbieten:

  • Erstattung Ticketpreis
  • entsprechender Transport zum Zielflughafen
  • Umbuchung auf einen annehmbaren Ersatzflug

Und das unabhängig von den Umständen und Gründen der Flugannullierung.

Bei Fragen kannst Du uns gerne per E-Mail kontaktieren über kundenservice@getneo.de.

 

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