Wann gilt ein Flug als „verspätet“?

Für einen möglichen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung sollte Dein Flug eine verspätete Ankunft an Deinem geplanten Endziel von mind. 3 Stunden aufweisen. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren – und nicht die Landung.

Hierzu möchten wir Dich jedoch darauf hinweisen, dass eine verspätete Ankunft am Endziel einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nicht zwingend rechtfertigt. Diverse andere Faktoren beeinflussen die Anspruchsfähigkeit eines Fluges und erfordern eine individuelle Betrachtung.

 

 

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