Kümmert sich EUflight auch um Gepäckschäden/-verlust?

Nein. EUflight entschädigt Verbraucher für verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Auf Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist diese EU-Verordnung hingegen leider nicht anwendbar.

Gepäckverlust oder Gepäckschäden sind im Montrealer Abkommen geregelt. Ansprüche müssen nach dem allgemeinen Schadenersatzrecht direkt gegen die Fluggesellschaft gestellt werden. Grundsätzlich empfehlen wir in solchen Fällen, die Fluggesellschaft vorab zu kontaktieren. Solltest du keine Antwort erhalten, ist oft der Rat eines Anwalts für Reiserecht hilfreich. Hierbei sei zu beachten, dass die Bearbeitungszeiten bei den Airlines in der Regel 4-6 Wochen betragen.

 

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